Möglicherweise hat es sich noch nicht ausreichend herum gesprochen, aber es gibt gute Neuigkeiten in der Coronahilfe.
Unternehmen und Selbstständige bekommen nun nicht nur Fixkosten erstattet, sondern auch Zuschüsse. Einer der Zuschüsse, auf die wir hier hinweisen möchten ist der Zuschuss zu Digitalinvestitionen.
Was ist eine Digitalinvestition?
Zu den Digitalinvestitionen zählen eine ganze Reihe von Investitionen, die dazu dienen, Ihr Unternehmen besser digital aufzustellen.
Webseiten, Webshops, Terminvergabe Systeme, Kassensysteme, aber auch Hardware, Gebühren für Plattformen, kurz, alles was hilft Ihr Unternehmen in die digitale Zukunft zu bringen.
Dazu gehören auch Reparaturen, Wartung und Instandsetzung von IT, Software Erneuerung, Backupsysteme, Videosysteme und vieles mehr und natürlich auch die Beartung für all diese Dinge.
Aus unserer Werkstatt Praxis wissen wir, dass hier vieles im Argen liegt bei unseren Kunden.
Was wir Ihnen bieten
- Hardware Beschaffung herstellerunabhängig
- Hardware Wartung, Pflege, Erweiterungen
- Backup und Cloud Lösungen
- Websites und Webshops

Aktuelle Kundeninformation
Wir freuen uns selbstverständlich über jede Anfrage und jeden neuen Auftrag, bitten Sie jedoch um Geduld. Vor Montag 2.5.2022 werden wir keine neuen Aufträge annehmen. Alle aktuellen Aufträge sowie Service für vergangene Aufträge werden selbstverständlich bearbeitet.
Die wichtigsten Informationen aus dem neuen Überbrückungsgeld III
Neu bei den erstattungsfähigen Kostenpositionen sind vor allem auch Investitionen in Digitalisierung. Zusätzlich zu den Umbaukosten für Hygienemaßnahmen werden Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) bei den Fixkosten berücksichtigt. Für beide Bereiche werden nunmehr auch Kosten berücksichtigt, die außerhalb des Förderzeitraums entstanden sind. Konkret werden entsprechende Kosten für bauliche Maßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat erstattet, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind. Für Digitalinvestitionen können einmalig bis zu 20.000 Euro gefördert werden.
Die Abschlagszahlungen und die Antragstellung starten im Monat Februar 2021.
Die regulären Auszahlungen starten im Monat März 2021.
- für Unternehmen, die bis 30.04.2020 gegründet wurden
- auch für Soloselbständige
- Antrags- und förderberechtigt sind Unternehmen, die in einem Monat im Förderzeitraum einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben
- Umsatzrückgang von 30 bis 50 Prozent: Erstattung von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten
- Umsatzrückgang von 50 bis 70 Prozent: Erstattung von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten
- Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent: Erstattung von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten